Seit dem 1. Januar 2015 überwacht die Inspektion von Umwelt und Verkehr das Vorhandensein des Endenergiezeichens beim Verkauf, der Vermietung und der Lieferung von Wohnungen.

Hat der Vermieter beim Verkauf oder der Vermietung der Immobilie nicht ein endgültiges Energiekennzeichen? Dann geht sie Gefahr einer Geldstrafe. Die bis zu 405 Euro erreichen können, –. He/sie wird die Möglichkeit erhalten, ein Energielabel zu beantragen, bevor sie ein Bußgeld erhält.

Wohnungseigentümer erhalten per Post ein provisorisches Energiekennzeichen, sie müssen zum Zeitpunkt des Verkaufs oder der Vermietung über www.energielabelvoorwoningen.nl dauerhaft umgerechnet werden. Menschen ohne Did (zum Beispiel Erben eines verstorbenen Besitzers oder ausländischer Eigentümer) können einer "Papierroute" folgen. Dafür können Sie sich unter 0800-0808 an das Helpdesk Energy Label wenden.